Externer Datenschutzbeauftragter

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Aufgaben

Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) übernimmt im wesentlichen die gleichen Aufgaben, wie sie von einem internen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden:
  • Sicherstellung des BDSG sowie anderer Vorschriften
  • Mitarbeiterschulungen
  • Vorabkontrolle neuer Verfahren und Software
  • Ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme
  • Beratung bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
  • Erstellung von Richtlinien zur Bearbeitung von personenbezogenen Daten
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Vertretung gegenüber externen Stellen
  • Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte

Vorteile des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sprechen können. Oftmals findet sich im Unternehmen kein Mitarbeiter, der über die gesetzlich notwendige Fachkompetenz verfügt oder kein Mitarbeiter verfügt über die notwendigen freien Ressourcen. Gerade in kleineren oder mittelständischen Unternehmen findet sich diese Situation. Auch mag der zwischenzeitlich gerichtlich bestätigte erhöhte Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten ein Motiv für einen externen DSB sein. Zusammenfassend sprechen folgende Argumente für die Bestellung eines externen DSB:
  • Keine Schulungs- und Weiterbildungskosten
  • Keine Frei-/ Teilfreistellung eines Mitarbeiters
  • Kein erhöhter Kündigungsschutz
  • Keine Kosten für Literatur und Fachzeitschriften
  • Keine Interessenkollision mit bisheriger Tätigkeit
  • Keine Konfliktsituationen mit Arbeitgeber und Mitarbeiter
  • Externer DSB steht kurzfristig zur Verfügung
  • Zusätzliche Fachkenntnisse / Erfahrungen können genutzt werden (u.a. durch Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen, Synergieeffekte, höhere Objektivität)
  • Geringere Gefahr der „Betriebsblindheit“
  • Oftmals höhere Akzeptanz
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