Die schönsten Vorurteile zum Datenschutz

Vorurteil 1: „Datenschutz legt meinen Laden lahm“

Wenn Sie das möchten, klar, kriegen wir hin und zwar ratz-fatz.

Im Ernst: Natürlich wird es, falls man Datenschutz bei Ihnen im Unternehmen einführt zu der einen oder anderen Änderung kommen, sei es eine neue Betriebsvereinbarung oder ein paar neue Arbeitsanweisungen. Und natürlich könnte es sein, dass manche, von den Mitarbeitern liebgewonnen „Eigenheiten“ und „Work-Arounds“ irgendwann mal der Vergangenheit angehören müssen.

Aber: In aller Regel sorgen die Veränderungen für mehr Qualität, mehr Sicherheit und auch mehr Konstanz.

Und, glauben Sie mir: Wenn da nicht wirklich die ganz schlimmen Dinger in Ihrem Unternehmen gedreht werden, sind die erforderlichen Veränderungen in aller Regel schon überschaubar, ganz weit weg von „lahmlegen“.

Vorurteil 2: „Datenschutz ist unsexy“

Nun, es gibt sicherlich viele Dinge im Leben, die „more sexy“ sind als Datenschutz, richtig. Aber, Datenschutz ist nicht langweilig, wenn dem so wäre, glauben Sie denn, ich würde mich den ganzen Tag damit beschäftigen? Und Datenschutz kann auch richtig unterhaltsam sein, zumindest wird mir immer nachgesagt, dass meine Seminare unterhaltsam seien.

Ich schwanke, wenn ich sowas in meinen Seminarbeurteilungen lese, immer zwischen Freude und Erstaunen, ich erzähl doch nur, was ich den ganzen Tag so mache, das scheint also unterhaltsam zu sein.

Also ist Datenschutz doch sexy?

Vorurteil 3: „Datenschutzbeauftragte sind streng“

Ja, ich kann auch richtig böse guggen, nicht so böse wie mein Hund, wenn ihm ein Fremder versucht, seinen Keks zu klauen, aber fast. Aber es ist glücklicherweise nur ganz, ganz selten der Fall, dass ich böse guggen muss.

Warum? Weil das nicht mein Stil der Zusammenarbeit ist. Kollegial am „Besserwerden“ des Unternehmens arbeiten, nicht auf Fehlern (die oft auf Unwissenheit beruhen) herumreiten und denjenigen an den Pranger stellen, sondern gemeinsam etwas bewegen.

Den Kollegen und Mitarbeitern helfen, die Komplexität des Datenschutzes in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich gesetzeskonform und vor allen Dingen angemessen umzusetzen.

Die Geschäftsführung als „Leiter der verantwortlichen Stelle“ beraten.

So sehe ich meine Tätigkeit.

P.S. … wird fortgesetzt, wenn mir noch ein paar Vorurteile einfallen …